Qualitätsmanagement
Vereinszertifikat des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes
Wer kann das Vereinszertifikat erhalten?
Jeder Verein & jede JJ-Abteilung, welche die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Lizenzierte Trainer/-innen einsetzt (Trainer A,B,C; Trainer B GP; Jugendleiter; Sportassistenten)
- Trainer/-innen haben den Verhaltenskodex unterschrieben
- Trainer/-innen haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt, der Verein archiviert diese Einsichtnahme
- Erklärung, dass anerkannte Meister/-innen des JJ (Dan Gradierungen benennen) unterrichten
- Erklärung, dass nach dem offiziellen Ausbildungs- & Prüfungsprogramm des DJJV Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu unterrichtet wird
- Erklärung, dass nach den Standards des DJJV Gürtelprüfungen abgehalten und abgenommen werden
- Erklärung, dass Breitensport Training & Aktionen/Kurse durchgeführt werden
- Trainingsangebot auflisten
- Erklärung, dass die Trainer/-innen rechtlich in den Bereichen Selbstverteidigung & Notwehr geschult sind und ihre Schüler/-innen entsprechend informieren
- Nennung der weiteren Vereinsangebote, wie bspw. Wettkampftraining, Showteamtraining, etc.